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Lerntherapie nach §35a SGB VIII
Individuelle Unterstützung bei LRS und Dyskalkulie

​Die Lerntherapie nach §35a SGB VIII richtet sich an Kinder und Jugendliche mit einer (drohenden) seelischen Belastung aufgrund von Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) oder Dyskalkulie. Ziel ist es, schulische Schwierigkeiten gezielt aufzuarbeiten und gleichzeitig das Selbstvertrauen nachhaltig zu stärken.

 

In der Therapie werden Lerninhalte individuell, strukturiert und auf das Kind abgestimmt vermittelt. Neben der Förderung der Lese-, Rechtschreib- oder Rechenkompetenzen stehen auch Motivation, emotionale Stabilität und Freude am Lernen im Mittelpunkt.​​ Die Förderung bei LRS und Dyskalkulie umfasst einen längeren Zeitraum (bis 2 Jahre). 

Für das laufende Schuljahr sind alle Termine für eine Lerntherapie im Rahmen des §35a SGB VIII  ausgebucht. Für die Warteliste ab Oktober 2026 können Sie sich hier anmelden:​​​​​​​​​

Unterricht im Freien
Geburtstag Kind
Tag
Monat
Jahr

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